Die Frage der Haftung des Frachtführers bei Diebstahl des Transportguts dreht sich immer wieder um die Frage, welche Vorkehrungen vom Frachtführer erwartet werden dürfen. Dabei spielen auch Angaben des Absenders zu Art und Wert des Transportguts sowie dessen Anweisungen zu bestimmten Sicherungsmaßnahmen eine Rolle.