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Recht der Stiftungen und Vereine

Immer mehr Bürger haben erkannt, dass der Staat nicht in der Lage ist, alle gesellschaftlich relevanten Probleme anzugehen und haben Stiftungen gegründet oder wollen dies tun. Im Jahr 2007 wurden in Deutschland erstmals mehr als 1000 Stiftungen gegründet.



Die Kanzlei unterstützt den Stifter/die Stifterin darin, den Stiftungswillen zu verwirklichen und berät in der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung sowie bei Zustiftungen und Auseinandersetzungen zwischen den Organen.

Engagement für einen „guten Zweck“ kann mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Andererseits müssen Stiftungen zwischen Spenden- dies sind steuerfreie Zuwendungen – und steuerpflichtigen Betriebseinnahmen – z. B. aus Sponsoring – unterscheiden.

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Michael Wacher

Dipl-Kfm. (Univ.)
Rechtsanwalt


Erbrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht

Recht der Stiftung und Vereine

Allgemeines Zivilrecht

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