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Arbeitsrecht

Der Behandlung arbeitsrechtlicher Fragestellungen kommt in unserer Kanzlei eine besondere Bedeutung zu. Unsere Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts umfasst:


• Die Gestaltung von Verträgen arbeitsrechtlicher Natur sowie arbeitsrechtlicher Sondervereinbarungen.

• Die gestaltende Beratung und außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen arbeitsrechtlicher Konfliktfälle.

• Die gerichtliche Vertretung in Arbeitsrechtsstreitigkeiten.


Die Abfassung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen durch den anwaltlichen Experten gewährleistet optimale rechtliche Rahmenbedingungen für das bestehende Arbeitsverhältnis und darüber hinaus bilden sie auch die bestmögliche Ausgangslage für eventuelle nachfolgende Konfliktfälle. Aber auch ein problemfreies Arbeitsverhältnis profitiert von einwandfrei gesetzten rechtlichen Rahmenbedingungen.


Die gestaltende Beratung arbeitsrechtlicher Konfliktfälle hilft, dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. Darüber hinaus gewährleistet sie die optimale Ausgangslage für unvermeidbare gerichtliche Auseinandersetzungen.

Im Arbeitsgerichtsprozess sollte sich jede Prozesspartei von vornherein anwaltlich vertreten lassen. Nur so wird eine optimale Durchsetzung der jeweiligen Rechtspositionen gewährleistet. Insbesondere kann nur dringend davon abgeraten werden, den arbeitsgerichtlichen Gütetermin zunächst ohne anwaltliche Vertretung wahrzunehmen. Die anwaltlich nicht vertretene Partei lässt hierdurch eine einmalige Chance verstreichen, den Rechtsstreit zu einem schnellen und wirtschaftlich vernünftigen Ende zu führen. Häufig wird entweder in Verkennung der rechtlichen Position oder der sonstigen Rahmenbedingungen eine einmalige Chance versäumt.

Sowohl im Rahmen der außergerichtlichen und gestaltenden Tätigkeit als auch im Rahmen der Vertretung unserer Mandanten vor den Arbeitsgerichten bilden Bestandsschutzstreitigkeiten, also Fragen der Befristung und der Wirksamkeit von Kündigungen den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Unabhängig davon, ob die Beendigung des Arbeitverhältnisses, also insbesondere die Kündigung, den Gegenstand einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bildet oder nicht, besteht hinsichtlich der wirtschaftlichen und der sozialrechtlichen Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein erheblicher Beratungsbedarf.

Neben der Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen Fragen des Urlaubs und der Krankheit im Mittelpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit.

Kerngebiete der arbeitsrechtlichen Tätigkeit bilden darüber hinaus die Fragen des Lohns und der arbeitsrechtlichen Vergütung, einschließlich Sonderzahlungen, sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

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Dr. Matthias Knörr

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Fachanwalt für Arbeitsrecht


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Christian Döhler

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