Wohnraummietrecht

Das Beratungsgebiet des Wohnraummietrechts umfasst die Erstellung bzw. Überprüfung von Mustermietverträgen und Individualmietverträgen. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei auch die Beratung in den typischen Problembereichen von laufenden Mietverträgen, wie die Mieterhöhung, die Mietkaution, die Schönheitsreparaturen, die Betriebskostenabrechnung sowie Modernisierung von Wohnraum. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Themenbereich der Beendigung von Mietverhältnissen.

Unsere Tätigkeit umfasst ausführliche Beratungen, die Unterstützung bei laufenden Mietverhältnisse, auch in Zusammenarbeit mit der vMH Verwaltungs- & Service GmbH, sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Interessen unserer Mandanten.

Ihre Ansprechpartnerin in unserem Hause
RAin Reitzenstein - Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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