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Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. In der Praxis reicht es von Straßenverkehrsdelikten (Ordnungswidrigkeitsrecht) über Insolvenz- und Betrugsdelikten (Wirtschaftsstrafrecht) bis hin zu den klassischen Straftaten.
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In all diesen Bereichen beraten und vertreten wir Sie vorbeugend und übernehmen im Falle einer Anklage Ihre Verteidigung vor Gericht.
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