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Im Schwerpunktbereich des Gewerberaummietrechts umfasst die Beratung alle Besonderheiten der Gewerberaummiete wie beispielsweise Betriebspflicht, Konkurrenzschutz, Mietzweck, Versicherungen, Betriebsübergang und Vertragsstrafen. Insbesondere die Überprüfung von Zeitmietverträgen, unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung des BGH zur Schriftform,
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kann für den Einzelnen wirtschaftlich von großer Bedeutung sein. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit unseren Steuerberatern zusammen.
Ihre Ansprechpartnerin in unserem Hause RAin Reitzenstein - Rechtsanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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