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Im Beratungsbereich Erbrecht werden ausgehend von der gesetzlichen Erbfolge die Möglichkeiten der Gestaltung letztwilliger Verfügungen dargestellt. Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist werden die rechtlichen Fragen beantwortet und ggf. die Durchsetzung von Ansprüchen betrieben.
In der Beratung von mehreren Erben wird die sog. Erbauseinandersetzung in Zusammenarbeit mit den Mandanten betrieben.
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Die rechtlichen Fragen behandeln in unserem Hause RA Dr. Knörr
Für Fragen des Erbschafts- und Schenkungsrecht steht als Ansprechpartner zur Verfügung StB Wagner
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