Baurecht, privates

Die anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des privaten Baurechts umfasst die Vertragsgestaltung, die Baubegleitende Betreuung (Geltendmachung von Baumängeln, Bauverzug, Vertragsstrafen, Nachbesserungsverlangen etc.), die korrekte juristische Beratung bei der Geltendmachung von Baumängeln, die Beweissicherung von Baumängeln sowie die

gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen unter Berücksichtigung möglicher Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Bauwerkunternehmers. Infolge der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Forderungsrealisierung kommt der Absicherung des Werklohnanspruchs des Bauunternehmers eine besondere Bedeutung zu.

Ihr Ansprechpartner in unserem Hause
RA Dr. Knörr


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