Arbeitsrecht

Die enge Verzahnung außergerichtlicher Beratung und prozessualer Tätigkeit zeigt sich gerade im Arbeitsrecht. Das Beratungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst sowohl die Gestaltung von Arbeitsverträgen, als auch die Beratung im Vorfeld arbeitsrechtlicher Einzelmaßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen sowie bei komplexen Umstrukturierungen und Betriebsänderungen. Die gerichtliche Tätigkeit umfasst neben Kündigungsrechtsstreiten insbesondere

Zahlungsklagen wegen Arbeitsentgelt, wegen Lohnfortzahlung und wegen Urlaubs. Daneben kommt dem Betriebsverfassungsrecht eine besondere Bedeutung zu.

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RA Dr. Knörr - Fachanwalt für Arbeitsrecht, RA Mahalek

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