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Streitigkeiten „rund ums Auto“ entstehen auch auf vertragsrechtlicher Grundlage. Dies betrifft insbesondere Rechtsprobleme des Gebrauchtwagenverkaufs, vor allem hinsichtlich der Gewährleistung. Daneben kommt es bei Kfz-Leasingverträgen immer wieder zu Streitigkeiten hinsichtlich der Abrechnung der Leasingverträge, insbesondere bei vorzeitiger Beendigung.
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Rechtsprobleme bestehen darüber hinaus für den Autofahrer als Werkstattkunden sowohl hinsichtlich der Werkstattrechnung, als auch hinsichtlich eventueller Gewährleistungsfragen der Autoreparatur.
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