Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten

Im Zusammenhang mit der Unfallabwicklung kommt auch der Vertretung des Mandanten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten besondere Bedeutung zu.

Aber auch ohne Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall besteht ein erheblicher Beratungsbedarf für jeden Verkehrsteilnehmer anlässlich etwaiger Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten.

Neben dem Problem des Alkohols im Straßenverkehr geht es dabei hauptsächlich um Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fragen des Sicherheitsabstandes.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts sollte sofort erfolgen wenn der Betroffene Kenntnis davon erhält, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat läuft. Nur die unverzügliche Einschaltung eines Anwalts gewährleistet, dass zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt effektive Maßnahmen für eine optimale Vertretung des Betroffenen gewährleistet werden.

  1. Ein Anwalt kann insbesondere prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Stellungnahme gegenüber den Ermittlungsbehörden erfolgt. Er kann dabei insbesondere Fragen der Verjährung beurteilen.

  2. Eine Einsicht in die Ermittlungsakten wird im Regelfall nur einem Rechtsanwalt gewährt. Erst durch die Einsicht in die Ermittlungsakten wird häufig geklärt, warum welcher Tatvorwurf gegenüber dem Betroffenen besteht, wie sich die Beweislage gestaltet und welche Einlassung hierauf erfolgen sollte.

  3. Der Rechtsanwalt kann seinen Mandanten darüber belehren, ob dieser Angaben zur Sache machen oder sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen sollte.

  4. Der Rechtsanwalt kennt gerade bei den üblichen Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie zuverlässig die Beweismittel gegen den Betroffenen sind und welche Einwendungen hiergegen vorgebracht werden können.

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