Unfallabwicklung

Immer wieder versuchen Geschädigte eines Verkehrsunfalls, den Unfallschaden zunächst selbst in Eigenregie mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln, oder sie nehmen den Service ihrer Reparaturwerkstatt in Anspruch, welche den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend macht. Die Erfahrung lehrt, dass dies die Abwicklung des Unfalls erschwert und zu schlechteren Ergebnissen führt. So werden einzelne Schadenspositionen in Unkenntnis von deren Erstattungsfähigkeit überhaupt nicht geltend gemacht und geltend gemachte Schadenspositionen von der gegnerischen Versicherung nicht oder nur teilweise erstattet, indem unzutreffende Einwendungen entgegengehalten werden. Es kann daher nur dringend empfohlen werden, bei jedem Verkehrsunfall sofort einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

*Warum sollte bei Verkehrsunfällen sofort ein Anwalt aufgesucht werden?

  1. Der Rechtsanwalt ist mit der Frage der technischen Abwicklung eines Verkehrsunfalls bestens vertraut. Dies erspart Ihnen Zeit und Kosten. Insbesondere kann der Rechtsanwalt schnell und einfach klären, an wen die Schadenersatzansprüche zu richten sind und welche Sofortmaßnahmen gegebenenfalls sonst noch zu erledigen sind.

  2. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen, so wird zur Unfallabwicklung eine Akteneinsicht bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich sein. Diese erhält im Regelfall nur der Rechtsanwalt.

  3. Der Rechtsanwalt fertigt für sie eine fachmännische Schilderung des Unfallhergangs, mit der sowohl der tatsächliche Hergang des Sachverhalts, als auch dessen rechtliche Qualifikation in einwandfreier Weise dargelegt und damit die Haftungsfrage gegenüber der gegnerischen Versicherung von vorne herein eindeutig klargestellt wird.

  4. Nur der Rechtsanwalt erkennt sämtliche potentielle Schadenspositionen und kann sicherstellen, dass nicht einzelne Schadenersatzpositionen in Unkenntnis von deren Erstattungsfähigkeit „vergessen“ werden. Dies betrifft insbesondere die Frage der Erstattungsfähigkeit einer Unkostenpauschale, des etwaigen Verdienstausfalls sowie eines sogenannten „Haushaltsführungsschadens“.

* Wie verhält es sich mit den Kosten einer Unfallabwicklung?

Der Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen den Unfallschädiger umfasst auch die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts. Liegt also ein unverschuldeter oder ein nur teilweise verschuldeter Verkehrsunfall vor, so sind die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Eine etwa fehlende Rechtsschutzversicherung stellt also keinen Hinderungsgrund dar, die Abwicklung eines Verkehrsunfalls sofort an einen Rechtsanwalt zu übertragen. Dies gilt auch dann, wenn die Verschuldensfrage von vorn herein geklärt ist und der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung die Haftung überhaupt nicht in Abrede stellt.

* Wie wickelt der Rechtsanwalt den Unfall ab?

Nach Erhalt der maßgeblichen Basisinformationen wendet sich der Rechtsanwalt zunächst an den Zentralruf der Versicherer, um die zuständige Haftpflichtversicherung bzw. das zuständige Regulierungsbüro zu ermitteln.

An diese wird ein anwaltliches Mahnschreiben mit einer qualifizierten Unfallschilderung gerichtet. Nachdem der Schaden zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht abschließend bezifferbar ist, wird ein Haftungsanerkenntnis dem Grunde nach verlangt. Bereits bezifferbare Schadenspositionen werden beziffert und gegebenenfalls ein angemessener Vorschuss angefordert.

Parallel dazu wird bei polizeilich aufgenommenen Unfällen eine Einsicht in die Ermittlungsakten beantragt.

Je nach Reaktion der gegnerischen Versicherung werden erhaltene Vorschusszahlungen an den Mandanten ausgekehrt und/oder wegen noch nicht regulierter Positionen bei der Versicherung mit qualifizierter Argumentation nachgehakt.

Sollte eine vollständige außergerichtliche Abwicklung des Unfalls nicht möglich sein, werden die Erfolgsaussichten einer Klage umfassend geprüft und mit dem Mandanten Chancen und Risiken sowie Kosten einer etwaigen Klageerhebung besprochen.

Entscheidet sich der Mandant für die Klageerhebung, so wird die Klage ausgearbeitet und bei Gericht eingereicht. Die Abstimmung mit einer etwa bestehenden Rechtsschutzversicherung erledigt Ihr Rechtsanwalt für Sie.

Anschließend nimmt der Anwalt für Sie etwaige gerichtliche Termine wahr.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Verfahrenskosten geltend gemacht und gegebenenfalls auch der Urteilsbetrag beigetrieben.

* Wie verhält es sich bei Unfällen im Ausland oder Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen im Inland?

Auch Auslandsunfälle oder Inlandsunfälle mit Ausländern können problemlos für Sie durch den Rechtsanwalt vor Ort abgewickelt werden. Der Rechtsanwalt kann für Sie den richtigen inländischen Ansprechpartner (Regulierungsbüro) ermitteln.

* Wie kann ich einen Rechtsanwalt mit der Unfallabwicklung beauftragen?

Der Rechtsanwalt benötigt für Sie zur Unfallabwicklung eine schriftliche Vollmacht im Original, die im Einzelfall erforderlichen Angaben zum Unfallhergang und dem Schadensumfang, für die ein Unfallfragebogen bereitgehalten wird sowie im Falle eines Personenschadens eine Schweigepflichtentbindungserklärung, um die für die Schadensbezifferung erforderlichen Atteste für Sie einholen zu können. Wissenswertes zur Unfallabwicklung haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefaßt.

Die erforderlichen Dokumente halten wir für Sie als Onlineformulare bereit.

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