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Verkehrsdelikten kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn der Führerschein bedroht ist. Gerade in diesem Fall sollte wegen der in heutiger Zeit erheblichen Bedeutung des Führerscheins für die persönliche Mobilität stets ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Hier ist zunächst zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug zu unterscheiden.
Ein Fahrverbot untersagt dem Betroffenen für die Dauer des Fahrverbots (1-3 Monate) im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu benutzen. Während der Dauer des Fahrverbots befindet sich der Führerschein in amtlicher Verwahrung. Er wird nach Verbüßung des Fahrverbots wieder an den Betroffenen ausgehändigt.
Droht dem Betroffenen wegen eines Verkehrsdelikts ein Fahrverbot, so kann durch anwaltliche Beratung das Fahrverbot möglicherweise vermieden, oder zumindest die Folgen des Fahrverbots durch geschicktes Taktieren abgemildert werden, indem durch konkrete Maßnahmen dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet wird, das Fahrverbot zu einem ihn weniger beeinträchtigenden Zeitpunkt „abzusitzen“.
Im Gegensatz zum Fahrverbot bedeutet ein Führerscheinentzug, dass der Führerschein endgültig eingezogen und vernichtet wird. Es wird eine Sperrfrist verhängt, bis zu deren Ablauf eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt wird.
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Durch anwaltliche Vertretung kann es gelingen, einen drohenden Führerscheinentzug zu verhindern oder zumindest die Dauer der Sperrzeit erheblich zu begrenzen. Insbesondere bei Alkoholverstößen kann darüber hinaus die Gefahr minimiert werden, vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren zu müssen.
Das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund eines konkreten Einzelfalls darf nicht verwechselt werden mit dem Entzug des Führerscheins durch die Fahrerlaubnisbehörde. Dieser erfolgt immer dann, wenn in der Verkehrssünderkartei in Flensburg für den Betroffenen Eintragungen mit insgesamt 18 Punkten vorliegen.
Gerade für Betroffene mit „hohem Punktekonto“ ist es daher wichtig, bei jeder einzelnen Verkehrsordnungswidrigkeit anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Gefahr weiterer Punkte zu minimieren.
Dabei kann der Rechtsanwalt auch über die Möglichkeiten eines Punkteabbaus beraten. Darüber hinaus kann er die Tilgungsfristen der bestehenden Voreintragungen überwachen und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen verhindern, dass neue Punkte hinzukommen, bevor Voreintragungen gelöscht werden.
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